News & Informationen

HGV-News Nr. 57

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dieser Ausgabe der  HGV-News Nr. 57  starten wir ins Jahr 2023.

Wir hoffen, dass sie gut ins neue Jahr gestartet sind und wünschen eine erfolgreiche Zeit. Bleiben Sie hoffnungsvoll und vor allem gesund.

mit besten Grüßen
Ihr HGV Vorstand

Download 57. Newsletter (PDF)

Termine

21.05.2023
Frühjahrsmarkt
(Verkaufsoffener Sonntag)

12.08.2023
Sparfestival

15.10.2023
Herbstmarkt
(Verkaufsoffener Sonntag)

05.11.2023 
Sterneshopping
(Verkaufsoffener Sonntag)

15.11.2023 
Beginn 29. Weihnachtsgewinnspiel

08. – 10.12.2023 
40. Snevern Wiehnachtsmarkt

Ältere News

Gewinnübergabe 28. Weihnachtsgewinnspiel

Der Schneverdinger Handels- und Gewerbeverein hat in der Vorweihnachtszeit sein Weihnachtsgewinnspiel bereits zum 28. Mal durchgeführt.

Wie in den vergangenen Jahren erhielten die Schneverdinger Kunden in den teilnehmenden Geschäften für den Einkaufswert die Gewinnkarten. So kamen im Laufe Aktionszeit über 50.000 Karten in die Lostrommel.

Die drei Hauptgewinner kamen in diesem Jahr alle  drei aus Schneverdingen und betonten u.a. auch dass Sie gezielt Ihre Weihnachtseinkäufe in Schneverdingen getätigt haben um am Weihnachtsgewinnspiel teilnehmen zu können.

Die Gewinner freuen sich über die Geldpreise und so hat Herr Gardlo z.B. sein Geld für die Urlaubskasse verplant.

Das Bild zeigt von links nach rechts
Timo Balke (HGV-Kassenwart), Ilse Bremer (3.Platz 250,00€), Björn Dehning (2. Vorsitzender HGV), Hans Gardlo (1.Platz 1.000 €), Kornelia Bendig (2. Platz 500 €), Dirk Lüllau (KSK Soltau-Bereichsleiter Privatkunden)

Hauptziehung des Weihnachtsgewinnspiels. 

Die Gewinner der Hauptziehung des Weihnachtsgewinnspiels vom 07. Januar 2023 sind veröffentlicht. Wir gratulieren den Gewinnern und freuen uns auf das nächste Jahr!

Foto: v.l.n.r. Heidekönigin Carmen Cohrs, Marian Groß, Björn Dehning, Timo Balke; vorne: Aaron und Tim Heitmann

Abholung der Weihnachtsbäume 

Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass die geschmückten Weihnachtsbäume von der Firma Oppermann am kommenden Freitag, den 06. Januar 2023 wieder abgeholt werden.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass alle Kabel zugängig für den Abbau sind. Hoffentlich hatten auch Sie viel Freude an dieser Aktion, zu der wir im kommenden Winter sicherlich wieder einladen werden.

Grüße zum neuen Jahr

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren!

Wir möchten Ihnen auf diesem Wege einen guten Start ins neue Jahr 2023 wünschen. Ihnen allen eine gesunde Zukunft oder gute Besserung und natürlich auch geschäftlich rosige Zeiten im neuen Jahr.

Wir hoffen, dass alle mit Ihren Familien gut durch die immer neuen und teils schwierigen Umstände einer neuen Zeit kommen.

mit besten Grüßen
Ihr HGV

4. Ziehung des Weihnachtsgewinnspiels. 

Die Gewinner der vierten Ziehung des Weihnachtsgewinnspiels vom 17. Dezember 2022 sind veröffentlicht. Wir gratulieren den Gewinnern und drücken allen Teilnehmern die Daumen für die weiteren Ziehungen!

Foto: Timo Balke & Björn Dehning (v.l.n.r.; beide HGV Schneverdingen)

3. Ziehung des Weihnachtsgewinnspiels. 

Die Gewinner der dritten Ziehung des Weihnachtsgewinnspiels vom 10. Dezember 2022 sind veröffentlicht. Wir gratulieren den Gewinnern und drücken allen Teilnehmern die Daumen für die weiteren Ziehungen!

Foto: Markus Ahrens (HGV) – Resa Domurath (Schneverdingen Touristik) – Matthias Hoppe (HGV) – Jörg Tillessen (HGV)

2. Ziehung Weihnachtsgewinnspiel

 

Die Gewinner der zweiten Ziehung des Weihnachtsgewinnspiel vom 03. Dezember 2022 sind veröffentlicht. Wir gratulieren den Gewinnern und drücken allen Teilnehmern die Daumen für die weiteren Ziehungen!

Foto: Björn Dehning – Jörg Tillessen – Tim Balke (alle HGV Schneverdingen)

1. Ziehung Weihnachtsgewinnspiel

 

Die Gewinner der ersten Ziehung des Weihnachtsgewinnspiel vom 26. November 2022 sind veröffentlicht. Wir gratulieren den Gewinnern und drücken allen Teilnehmern die Daumen für die weiteren Ziehungen!

Foto: Björn Dehning – Jörg Tillessen – Matthias Hoppe   (alle HGV Schneverdingen)

Newsletter Nr. 56

Weihnachtsgewinnspiel 2022, Deko-Weihnachtsbäume 2022

Besonders wichtig ist der „Sonderanhang Weihnachtsgewinnspiel“ zu dem Sie sich bitte schnellstmöglich anmelden.

Für jeden neuen Teilnehmer sind wir sehr dankbar. Unterstützen Sie uns bitte, und sprechen Sie auch Bekannte an, die noch nicht teilnehmen.

Damit sichern Sie nicht nur den Fortbestand des Gewinnspiels, sondern unterstützen auch den lokalen Einzelhandel.

Sie haben Fragen? – Gerne informieren wir Sie.

Auch in diesem Jahr werden wir wieder Weihnachtsbäume anbieten.

Der Erfolg der letzten beiden Jahre soll eine Fortsetzung finden. attraktiv geschmückte und leuchtende  Nordmann-Weihnachtsbäume für ein tolles Stadtbild. Natürlich mit stromsparenden LED-Lichterketten (15-bzw. 30 W).

Sind Sie dieses Jahr auch dabei? Wir freuen uns.

Wir wünschen besonders gute, erfolgreiche aber vor allem gesunde Monate zum Jahresende…

 

Förderrichtlinien für kleine und mittelere Unternehmen im Heidekreis

Wie Sie sicherlich der Presse entnehmen konnten, hat der Landkreis Heidekreis eine kleine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Für den einen oder anderen sicherlich sehr interessant.

Anbei übersende ich Ihnen die Richtlinie und den Antragsvordruck.

Beides gibt es auch auf der Website des Heidekreises:

https://www.wirtschaftsfoerderung-heidekreis.de/

Antrag herunterladen

DE Minimis Erklärung herunterladen

Richtlinie herunterladen

Ehrung Auszubildende

in der Anlage senden wir Ihnen den Antragsbogen zur Ehrung Schneverdinger Auszubildende und Betriebe.

Wir möchten die Stadt Schneverdingen dabei unterstützen, Auszubildende mit herausragenden oder besonderen Leistungen zu ehren.

Geehrt werden Schneverdinger Auszubildende, die für ihre herausragenden Leistungen von ihrer Berufsorganisation (IHK, Kreishandwerkerschaft etc.) eine besondere Auszeichnung erhalten haben, Auszubildende mit Abschlüssen der Note „Sehr gut“ (1,0 bis 1,9), Auszubildende in Situationen, die besondere Anerkennung verdienen, und die Ausbildungsbetriebe.

Ziel ist, durch die Ehrung unter anderem die Bindung der Auszubildenden an Schneverdingen als Wohn- und Arbeitsstätte sowie die Vielfältigkeit der Stadt Schneverdingen aus Ausbildungsort darzustellen.

Die Auszubildenden und ihre Betriebe werden durch die Bürgermeisterin im Rahmen einer kleinen Feierstunde geehrt.

PDF-Formular herunterladen

Gewinner der Hauptziehung

Die Gewinner der Hauptziehung des 27. Weihnachtsgewinnspiels wurden am 08. Januar 2022 im Textilhaus Witte gezogen. Alle Gewinner können hier eingesehen werden. Wir sagen herzlichen Glückwunsch!

Angelika Witte (Inhaberin Textilhaus Witte), Timo Balke (HGV), Marian Groß (HGV), Jörg Tillessen (HGV), Björn Dehning (HGV), Im Vordergrund Malin und Mats Dehning

Gewinner der 4. Ziehung

Die Gewinner der 4. Ziehung des 27. Weihnachtsgewinnspiels wurden am vergangenen Samstag den 18. Dezember 2021 im Textilhaus Witte gezogen. Alle Gewinner können hier eingesehen werden. Wir sagen herzlichen Glückwunsch und drücken allen Teilnehmern die Daumen für die Hauptziehung am 08.01.2022!

Björn Dehning (HGV), Heiko Brümmerhoff (HGV), Glücksfee Malin Dehning, Angelika Witte (Inhaberin Textilhaus Witte), Wolfgang Dumke

Gewinner der 3. Ziehung

Die Gewinner der 3. Ziehung des 27. Weihnachtsgewinnspiels wurden am vergangenen Samstag den 11. Dezember 2021 im Textilhaus Witte gezogen. Alle Gewinner können hier eingesehen werden. Wir sagen herzlichen Glückwunsch und drücken allen Teilnehmern die Daumen für die 4. Ziehung.

Tim Heitmann (HGV), Björn Dehning (HGV), Jörg Tillessen (HGV), Angelika Witte (Inhaberin Textilhaus Witte), Jessica Wollbrink (Textilhaus Witte)

Gewinner der 2. Ziehung

Die Gewinner der 2. Ziehung des 27. Weihnachtsgewinnspiels wurden am vergangenen Samstag den 04. Dezember 2021 im Textilhaus Witte gezogen. Alle Gewinner können hier eingesehen werden. Wir sagen herzlichen Glückwunsch und drücken allen Teilnehmern die Daumen für die 3. Ziehung.

Björn Dehning (HGV), Jörg Tillessen (HGV), Glücksfee Malin Dehning, Matthias Hoppe (HGV), Angelika Witte (Inhaberin Textilhaus Witte), Wolfgang Dumke

Gewinner der 1. Ziehung

Die Gewinner der 1. Ziehung des 27. Weihnachtsgewinnspiels wurden am vergangenen Samstag den 27. November 2021 im Textilhaus Witte gezogen. Alle Gewinner können hier eingesehen werden. Wir sagen herzlichen Glückwunsch und drücken allen Teilnehmern die Daumen für die 2. Ziehung.

Matthias Hoppe (HGV), Jessica Wollbrink (Textilhaus Witte), Angelika Witte (Inhaberin Textilhaus Witte), Björn Dehning (HGV)

Nach zwei gut besuchten verkaufsoffenen Sonntagen im August und September finden die beiden letzten Sonntage für 2021 jetzt am 17. Oktober zum eigentlichen Herbstmarktwochenende und am 07. November statt.

Für den Herbstmarkt hatte die Stadt einen Anbieter gefunden, der einen Herbstmarkt mit Umzäunung etc. auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus hätte durchführen wollen. Jetzt wurde die Verordnung jedoch zum 07. Oktober neu erlassen, welche es den Schaustellern extrem erschwert eine solche Veranstaltung noch rentabel durchzuführen. Somit findet leider auch in diesem Jahr kein Herbstmarkt statt. Alternativ dürfen wir aber wieder ein Kinderkarussell mit einem Crêpes Stand und Dehnings Bratwurstbude vor der „alten Schlachte“ und dem „roten Platz“ stellen. Sofern Sie noch einen Stand in der Nähe Ihres Geschäftes platzieren möchten, ist dieses auf privaten Flächen durchaus möglich, wenden Sie sich bitte hierzu an das Ordnungsamt in Schneverdingen. Die Herren im Ordnungsamt geben Ihnen über die Möglichkeiten gern Auskunft, sofern Sie eine konkrete Idee haben. Das Motto zum 17. Oktober lautet auch in diesem Jahr „herbstliches Einkaufsvergnügen in Schneverdingen“

Der 07. November findet ebenfalls von 12-17 Uhr statt und läuft wieder unter dem Motto „Sterneshopping“ bitte decken Sie sich selbständig mit Weihnachtssternen für Ihre Kunden aus als „Dankeschön“ ein. Wir werden dieses dann in der Presse wieder bewerben.

Zum Thema Werbung haben wir in der letzten Zeit den Hobbyfilmer Axel Wolf beauftragt, uns kurze Trailer für die Sozialen Medien zu produzieren. In der Vergangenheit hat Herr Wolf das Filmmaterial aus den Geschäften verwendet, welche in der Vergangenheit bei Ihm Werbefilme Ihrer Unternehmen bei ihm produzieren lassen haben. Herr Wolf dreht in seiner Freizeit. Er versucht jetzt nach und nach kurze Aufnahmen der Geschäfte, die am verkaufsoffenen Sonntag geöffnet haben, zu verfilmen. Hiermit wird eine Vielfalt in Schneverdingen sichtbar. Falls Sie noch nicht an dem Projekt zum verkaufsoffenen Sonntag gefilmt wurden, wenden Sie sich gern an den Vorstand und wir leiten es an Herrn Wolf weiter. Nach wie vor werben wir aber auch als HGV in den Zeitungen in Soltau, in der Rotenburger-Rundschau und im Nordheider-Wochenblatt. Diese Verlage bekommen von uns Informationen und gestalten dann zusammen mit Ihren Anzeigen Sonderseiten für Schneverdingen.

Das 27. Schneverdinger Weihnachts-Gewinnspiel startet in diesem Jahr am 17. November. Bitte beachten Sie dazu den Sonderanhang dieser HGV-News und melden sich schnellstmöglich an. Und denken Sie daran, nur gemeinsam sind wir stark. Je mehr Teilnehmer und aber auch gespendete Preise, desto interessanter wird das Gewinnspiel und auch wir als Schneverdinger Betriebe für die Weihnachtseinkäufe.

Der Snevern Wiehnachtsmarkt findet leider aufgrund der jetzt neu geltenden Verordnung nicht statt. Wir sind aber mit einigen Leuten im Gespräch, um an dem zweiten Adventswochenende wenigstens für Freitag und Samstag etwas vorweihnachtliche Stimmung an einigen Punkten in der Stadt durch evtl. Glühweinbuden etc. zu organisieren. Hierzu bekommen Sie aber noch genauere Informationen falls es zustande kommt.

In den vergangenen zwei Jahren haben wir die geschmückten Tannenbäume angeboten. Die Resonanz der Leute stieg von Jahr zu Jahr. Um auch in diesem Jahr wieder ein geschmücktes Schneverdingen bieten zu können haben wir Ihnen anbei wieder den Bestellvordruck für die geschmückten Tannenbäume beigefügt. Die Variante mit 200 cm – 250 cm bekommen Sie für 180,00 € brutto komplett mit Weihnachtsdekoration und Lichterkette geschmückt. Die zweite Variante mit einer Größe von 300 cm – 350 cm wird für 290,– € brutto angeboten. Die Bäume werden in der Woche vor dem 1. Advent im Holzkistenfuß geliefert und in der 1. Januar-Woche 2022 wieder abgeholt. Es wird lediglich ein Platz mit Außensteckdose benötigt. Im Preis ist außer den Liefer- und Abholkosten auch eine Versicherung enthalten. Das bedeutet, dass die Bäume von der Firma nach einer eventuellen Zerstörung wieder neu dekoriert werden. Für die Bestellung nutzen Sie bitte das beigefügte Bestellformular. Der HGV selbst wird ein paar Bäume an 2-3 öffentlichen Flächen aufstellen lassen.

Die HGV- Jahreshauptversammlung findet in diesem Jahr am 04. November statt. Eine Einladung mit genauen Daten bekommen Sie bald mit gesonderter Mail.
Alles

Liebe HGV-Mitglieder, der letzte verkaufsoffene Sonntag ist noch gar nicht so lange her, da steht am 19. September von 12-17 Uhr schon der nächste Sonntag vor der Tür.

Wie schon bekannt gegeben, wird Sonntag unter dem Thema „Heimat-Shoppen“ stattfinden.

An diesem Tag werden wir die Werbemittel der IHK zum Heimatshoppen verwenden, dazu haben wir für Schneverdingen 1.200 Tüten bekommen.

Wer Bedarf an Tüten, Plakaten oder Flyern im Postkartenformat hat, füllt bitte das beiliegende Bestellblatt aus. Die Werbemittel können dann ab Montag, den 13. September im Schuhhaus Dehning abholt werden.

Das Werbeformat wird wieder in der Böhme-Zeitung, Heide-Kurier, Rotenburger Rundschau und das Nordheider Wochenblatt laufen. Vom Heide-Kurier haben wir für die Sonderseite ein beiliegendes Angebot mit Sonderpreisen bekommen. Bitte nehmen Sie kurzfristig am besten noch diese Woche selbständig Kontakt zu den Verlagen auf.

Zusätzlich lassen wir, wie schon zum letzten Sonntag, einen Werbefilm von Axel Wolf drehen. Diesen Film stellen wir dann auf die Facebook Seite des Handels- und Gewerbevereins als Werbung ein. Wenn Sie Interesse an dem Film für Ihre Werbung im Handy Status oder Ihrer Facebook Werbung haben, so  notieren Sie es bitte mit auf dem Bestellschein der Tüten/Plakate.

Um das Thema Heimat Shoppen abzurunden und den Gästen an diesem Tag auch etwas mehr als nur geöffnete Läden zu bieten, wurden Hofläden und die Landfrauen aus der Schneverdinger Region angesprochen um sich im Ort mit den regionalen Waren zu präsentieren.

Bis heute haben wir leider nur eine feste Zusage bekommen. Einige warten noch das Wetter ab um dann ggf. spontan dabei zu sein. Sollten Sie noch Ideen oder Aktionen haben, so dürfen Sie gern vor Ihren Geschäften etwas aufbauen.

Vor der alten Schlachte wird Manuel Filz wieder mit einem Crêpes Stand und einem Kinderkarussell stehen.

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und wünschen Ihnen gute Geschäfte.

Wir sind froh dass die Geschäfte nach der langen Lockdownzeit wieder so gut angenommen werden und sich der Ort jetzt so langsam mit Touristen füllt. Wir hoffen auf eine vergleichsweise niedrige Inzidenz, damit wir möglichst lange so weiter agieren können. Somit haben wir für dieses Jahr unsere 4 verkaufsoffene Sonntage bei der Stadt Schneverdingen beantragt und auch genehmigt bekommen.

Den Start wird es mit dem ersten verkaufsoffenen Sonntag am 29. August von 12 – 17 Uhr geben. Dieses Wochenende ist das eigentliche Wochenende an dem wir in Schneverdingen eigentlich immer das Heideblütenfest feiern. Aufgrund der momentanen Situation ist leider nicht so viel möglich, wie wir uns das mit einem Programmablauf von Auftritten zur Unterhaltung im Ort gewünscht hätten. So haben Sie aber  als Unternehmer die Möglichkeit etwas Aktion vor Ihrem Geschäft zu betreiben, wie z.B. sich selbst Aussteller vor dem Geschäft zu platzieren um z.B. touristische Dinge mit Heide oder anderen Dingen zu verkaufen.

Zu diesem Tag haben wir auch wieder bei der Gärtnerei Radtke nach Heidepflanzen angefragt um unseren Kunden dann wenigstens einen „kleinen Heidegruß“ verteilen zu können. Das Angebot hierzu steht leider noch aus. Das Bestellformular hierfür wird Ihnen jedoch in den nächsten Tagen nachgereicht.

Der zweite Sonntag wird unter den Motto „Heimatshoppen“ am 19.September auch in der Zeit von 12-17 Uhr stattfinden. Wir haben uns diesbezüglich entschlossen die eigentlichen Aktionstage der IHK an den verkaufsoffenen Sonntag zu hängen um den ganzen einen größeren Werbeeffekt zu verleihen und dann evtl. auch regionale Anbieter von Produkten mit ausstellen zu lassen.

Der dritte und vierte Sonntag ist auf den 17. Oktober und den 07. November terminiert. Hierzu steht das Motto für den Oktober noch nicht abschließend fest und wir geben bis dahin nochmal weitere Infos. Im November wird es dann aber wieder wie gewohnt „Sterneshopping“ heißen.

Verkaufsoffene Sonntage

Die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage für den Rest des Jahres wurden festgelegt. Auch wenn sich die aktuellen Inzidenzen auf einem niedrigem Niveau befinden, zeigt die steigende Tendenz der vergangenen Wochen, dass wir weiterhin aufmerksam sein müssen und uns an die geltenden Schutzmaßnahmen halten müssen. Dazu zählen Mund-Nasen-Schutz tragen, Abstand halten und die Hygiene-Maßnahmen einhalten.

Allgemeinverfügung
zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus auf dem Gebiet des Landkreises Heidekreis

Gemäß § 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 1a Abs. 3 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. 0ktober 2020 in der Fassung vom 21.05.2021, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der jeweils gültigen Fassung folgende Allge-meinverfügung erlassen:

1. Im Landkreis Heidekreis entfällt ab dem 25.05.2021 die Verpflichtung für Kundinnen, Kunden, Besucherinnen und Besucher der Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Outlet-Center und der Verkaufsstellen in Einkaufscentern zur Testung nach § 5a Niedersächsische Corona-Verordnung, soweit die Testung nicht nach § 9 a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und Satz 4 ohnehin entbehrlich ist.

2. Die quadratmeterbezogene Kapazitätsbeschränkung für den Einzelhandel im Sinne des § 9a Abs. 1 Satz 5 Niedersächsische Corona-Verordnung wird mit Wirkung vom 25.05.2021 für das Gebiet des Landkreis Heidekreis aufgehoben.

3. Diese Allgemeinverfügung ist gem. § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sofort vollziehbar.

4. Diese Allgemeinverfügung tritt am 25.05.2021 in Kraft.

Begründung:
Mit der Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020 in der Fassung vom 21.05.2021 sollen einige Lockerungen der Bestimmungen vorgesehen werden. Grundsätzlich besteht für Kundinnen, Kunden, Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen des Ein-zelhandels, welche nicht Güter des täglichen Bedarfs anbieten, die Verpflichtung vor dem Zutritt einen Nachweis über das Nicht-Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorzulegen. In Land-kreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen 50 oder weniger beträgt, entfällt diese Pflicht gemäß § 9a Abs. 2 Niedersächsische Corona-Verordnung. Hierfür ist durch den Landkreis unverzüglich, nachdem aufgrund der vom Robert-Koch-Institut veröf-fentlichten Werte erkennbar wurde, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 liegt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen.

In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wert von 35 unterschreitet, entfällt darüber hinaus gemäß § 9a Abs. 3 Niedersächsische Corona-Verordnung die quadratmeterbezogene Kapazitätsbeschränkung für Verkaufsstellen des Einzelhandels. Auch dies ist durch den Landkreis durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung zu regeln.

Im Landkreis Heidekreis hat die 7-Tage-Inzidenz erstmals am 15.05.2021 einen Wert von 34,8 erreicht und damit die Grenze von 35 unterschritten. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zäh-lung der Werktage nicht. In der Zeit vom 17.05.2021 bis zum 22.05.2021 ergaben die 7-Tage-Inzidenzen im Heidekreis die Werte 34,1, 33,4 24,9, 24,9, 24,2, und 29,9 und liegen damit kon-stant seit mehr als fünf Werktagen unter dem Wert von 35.

Die getroffenen Regelungen gelten ab dem 25.05.2021.

Die Regelung nach Nr. 1 muss wieder aufgehoben werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz im Hei-dekreis an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 50 überschreitet, die Regelung nach Nr. 2 muss bei einer dreitägigen Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 35 aufgehoben werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich, zur Nie-derschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichtes erhoben werden.

Näheres zu den Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der Installation der notwendigen kostenfreien Zugangs- und Übertragungssoftware EGVP finden Sie auf der Inter-netseite www.justizportal.niedersachsen.de (Service).

Diese Verfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar, das heißt, Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung.

Bad Fallingbostel, 23.05.2021

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Ostermann

Hinweis:
Die Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann im Fachbereich Ordnung des Heidekreises eingesehen werden.

Heidekreis ab 15.04.21 Hochinzidenzkommune!

Ab kommenden Donnerstag (15.04.2021) wird der Heidekreis Hochinzidenzkommune. Aufgrund anhaltender Inzidenzzahlen über 100 wird es wieder stärkere Einschränkungen geben. Unter anderem gilt wieder die Regel „Click & Collect“.

Anbei die aktuell geltende Landesverordnung: Hier klicken

Wenn wir uns auch nach dem Testergebnis an die bekannten Regeln halten und testen (Selbsttest, Schnelltest bei Teststationen, vielen Ärzten etc.) können wir die Pandemie besser in den Griff kriegen.

Klassische Bedenken scheinen zu sein:

  • Sorge vor dem Test an sich
  • weil das Stäbchen tief in die Nase eingeführt wird: wenn dieser Punkt vom Testen abhält, hier der Hinweis, dass es jetzt auch „Nasentests“ als Selbsttests gibt, die nicht tief eingeführt werden oder auch „Spucktests“.
  • Es kursieren wohl auch Berichte, dass Teststäbchen verunreinigt sein könnten: die verfügbaren Tests sind gut geprüft, getestet und können bedenkenlos eingesetzt werden.

Warum soll sich ein gesunder Mensch testen?
Man merkt nicht unbedingt, dass man infiziert ist und fühlt sich gesund, kann andere aber anstecken, die dann schwer krank werden oder sogar sterben können.

Was, wenn ich wirklich positiv bin?
Dann muss erst mal über einen genaueren PCR Test das Ergebnis überprüft werden. Falls hier eine Infektion festgestellt wird, muss man sich in Quarantäne begeben, um andere zu schützen.

Die vielen Veränderungen und stetig neuen Informationen, auf die wir uns alle seit über einem Jahr einstellen müssen, können logischerweise zu Verunsicherung führen. Daher wurde versucht, auf dem Plakat wichtige Punkte zum Thema Testen in Schneverdingen zusammen zu fassen.

Informationen gibts von allzu vielen Seiten; wichtig ist aktuell, dass neuerdings auch auf Kreisebene Fallzahlen als Handlungsindikator für Restriktionen bzw. Lockerungsmöglichkeiten herangezogen werden, daher empfehlen wir dringend sich auf www.Heidekreis.de über aktuelle Entwicklungen und auch Testmöglichkeiten zu informieren (auch Telefonnummern sind auf dem Plakat benannt).

Jetzt schon gibt es In Schneverdingen gibt es jetzt die Möglichkeit des Testens im Schaukelstuhl (Verein zur Pflege) , weitere Testzentren  auf dem Famila Parkplatz und Camp Reinsehlen (Drive In) kommen bald. Das Drive in hat bereits eine Online Terminbuchungsmöglichkeit auf www.btz-schneverdingen.de.

Alles was dem normalen Leben wieder dienen kann, sollte genutzt und gefördert werden. Auch die wirklich stark betroffenen Bereiche wie Gesundheitswesen, Beherbergung und Gastronomie, Künstler, Einzelhandel und so viele mehr werden durch eine hohe Testbereitschaft unterstützt.

Die Gewinner unserer dritten Ziehung vom 12. Dezember 2020 sind veröffentlicht.

Gewinner anschauen

Die Gewinner unserer zweiten Ziehung vom 05. Dezember 2020 sind veröffentlicht.

Gewinner anschauen

Die Gewinner unserer ersten Ziehung vom 28. November 2020 sind veröffentlicht.

Gewinner anschauen

  • Für 2020 sind in Schneverdingen noch zwei verkaufsoffene Sonntage Leider findet der Schneverdinger Herbstmarkt in seiner eigentlichen Form mit den Karussells nicht statt. Aber nichts desto trotz werben wir in Schneverdingen und den umliegenden Kreisen wieder für einen verkaufsoffen Sonntag. Damit unsere Gäste am diesem Tag auch etwas für das leibliche Wohl finden, werden auf dem „roten Platz“ der Heideschlachter Dehning und auch Manuel Filz mit Schmalzgebäck und Crêpes  mit je einem Stand dabei sein. Der letzte und somit vierte Sonntag für 2020 wird am  08. November wieder unter dem Motto „Schneverdinger Sterneshopping“ stattfinden. Denken Sie bitte hier auch wieder daran, sich rechtzeig mit Weihnachtssternpflanzen für Ihre Kunden einzudecken, damit wir das Thema Sterneshopping auch leben können.Für beide Sonntage sind die Öffnungszeiten von 12 – 17 Uhr angesetzt.
  • Das 26. Schneverdinger Weihnachts-Gewinnspiel startet am 18. November. Bitte beachten Sie dazu den Sonderanhang dieser HGV-News und melden sich schnellstmöglich an. Eine leichtere Werbung als das bewerte Gewinnspiel können wir für Schneverdingen als Einkaufsstadt nicht bekommen, das funktioniert jedoch nur wenn auch Sie als Betrieb dabei sind!
  • Der Snevern Wiehnachtsmarkt findet in diesem Jahr wie bereits in der Presse bekannt gegeben nicht statt. Wir hoffen, im nächsten Jahr eine bessere Gesundheitslage zu haben, und wieder einen Markt durchführen zu können

Per E-Mail gingen bereits die Einladungen zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 17. September 2020 raus, zu der wir Sie recht herzlich willkommen heißen möchten.

Wir bitten um Beachtung der Tagesordnungspunkte. Für Ihre Anträge beachten Sie bitte die vorgegebenen Termine.

Aufgrund der diesjährigen besonderen Situation in Bezug auf Abstand und Hygiene möchten wir Sie bitten, uns per Mail oder Telefon mitzuteilen, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden. Gerne bis zum 16. September, damit wir entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Einladung

am Donnerstag, 17. September 2020, 19:30 Uhr im Restaurant „Zum alten Krug“, Bruchstraße 2

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 04.04.2019
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Kassenbericht 2019
  5. Bericht Kassenprüfung
  6. Entlastung des Kassenwarts und des Vorstandes
  7. Anträge
  • Anträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind dem Vorstand bis zum 07.09.2020 schriftlich einzureichen
  • Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 04.04.2019 ist unter
    hgv-schneverdingen.de einzusehen

Mit besten Grüßen

Ihr HGV Vorstand

  • In diesem Jahr gab es durch Corona eine Situation wie Sie bislang noch nie da gewesen war. Der Shutdown hat viele Mitglieder von uns vor eine extreme Situation gestellt. Leider bleiben uns trotz Corona einige Pflichthandlungen nicht erspart, so müssen wir auch im Jahr 2020 unseren Mitgliedsbeitrag einziehen. Hinzu kommt noch die Thematik der gesenkten Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund werden wir jetzt im Juli nur den halben Jahresbeitrag mit 19% und dann im Oktober den zweiten Teil des Beitrags mit 16% einziehen.
  • Der Termin für das Heimatshoppen in diesem Jahr ist der und 12. September. Hierfür sind wie im vergangenen Jahr keine Sonderöffnungszeiten von unserer Seite geplant. Das Heimatshoppen dient dazu den Einwohnern vor Ort wieder zu zeigen, dass wir in Schneverdingen als Händler und Dienstleister da sind. Hierzu hat Corona uns im Nachhinein für einige Branchen etwas in die Karten gespielt. Die Kunden haben in dieser Zeit Ihr Einkaufsverhalten leicht verändert und kaufen jetzt wieder mehr in kleinen Städten und meiden bislang noch die größeren Städte und Einkaufscentren. Wenn Sie noch eine Idee zum Heimatshoppen haben, äußern Sie diese gern direkt an Björn Dehning per Mail an info@schuhhaus-dehning.de . Wir sind dankbar über jede Anregung von Ihrer Seite. Die Werbematerialien für das Heimatshoppen liegen für jeden ab dem 01. September im Schuhhaus Dehning für Sie zur Abholung bereit.
  • Unsere ausgefallene Jahreshauptversammlung haben wir neu terminiert und möchten Sie bitten sich schon mal Donnerstag, den 17. September um 19:30h im „Alten Krug „ zu notieren. Eine separate Einladung hierzu folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Nachdem der Verkaufsoffene Sonntag im Mai ausfallen musste, blicken wir mit voller Hoffnung auf den Oktober. Wir hatten zum Anfang des Jahres die Sonntage bei der Stadt Schneverdingen beantragt und bislang steht dieser Termin noch. Zwar ist der Herbstmarkt Corona bedingt abgesagt, jedoch dürfen wir unter den dann aktuell vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen durchführen. Dieses ist auch dringend erforderlich damit wir wieder Umsatz in Schneverdingen generieren können.
  • An dieser Stelle möchten wir Sie auch noch bitten bei Ihnen liegende Gutscheine aus den Weihnachtsgewinnspielen einzulösen. Leider kam es jetzt vor, dass gehäuft Gutscheine aus dem Jahr 2018/2019 wieder auftauchten.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute möchten wir Ihnen gerne eine Mail bzw. Aktion der Kreissparkasse Soltau nahelegen. Bitte informieren Sie sich gerne und stellen für sich selbst fest, ob Sie teilnehmen möchten. Es ist ohne Kosten verbunden und möglicherweise mag es dem ein oder anderen helfen, besser durch eine ungewisse Geschäftszeit zu kommen.

Am Ende der Mail folgt noch ein Hinweis bzw. Link zur aktuellen niedersächsischen Verordnung bezüglich der Corona-Regeln…

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Krise setzt uns allen zu. Besonders hart trifft es die vielen Händler, Gastronomen und Dienstleister vor Ort. Oft wissen sie nicht, wie es mit ihren Läden weitergeht. Womöglich stehen Sie vor ähnlichen Herausforderungen?

Die gute Nachricht: Viele Menschen möchten jetzt mithelfen, dass ihre Lieblingsläden die Krise überstehen. Auch die Sparkassen leisten ihren Beitrag – und bieten mit der Gutschein-Plattform  helfen.gemeinsamdadurch.de Händlern, Gastronomen und Ladenbesitzern vor Ort ab sofort die Möglichkeit, trotz Corona-Krise Umsatz zu erzielen.

Schnell, transparent, online: melden Sie sich heute noch bei helfen.gemeinsamdadurch.de an. So können Ihre Kunden Sie sehen und unterstützen.

Jezt anmelden

Gemeinsam helfen hilft – und jedes Engagement zählt. Denn durch die Corona-Krise kommen wir nur gemeinsam. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail – wir sind gern für Sie da.

Freundliche Grüße & bleiben Sie gesund.
Ihre Kreissparkasse Soltau

Niedersächsische Verordnung mit Corona-Regeln ab 6. Mai
Die niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist in der aktuell gültigen Fassung (ab 6. Mai) jetzt online abrufbar.

Die nächste Fassung ist bereits für den zum 11. Mai 2020 angekündigt. Hintergrund ist die Umsetzung des Stufenplans „Neuer Alltag in Niedersachsen“.
Vorschriften der Landesregierung
Neuer Alltag mit dem Coronavirus

Mit besten Grüßen und bleiben sie gesund…

Ihr HGV

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Leider fällt der für den 17. Mai 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag aus. Wie schon fast vermutet, wurde eine Öffnung der Ladengeschäfte des Schneverdinger Einzelhandels für diesen vorangekündigten Sondertermin nunmehr von behördlicher Seite untersagt.

Wir bedauern diese Veränderung, sehen aber gleichzeitig die Notwendigkeit zu diesem Schritt und hoffen auf eine gesunde Zukunft.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrte Damen und Herren!

Ein erster Schritt für den Großteil des hiesigen Einzelhandels. Ab Montag, d. 20.04.20 dürfen die meisten

Geschäfte unter Beachtung diverser Vorschriften wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Für die meistens ist dies ein großer Hoffnungsschimmer, jedoch noch lange nicht der finale Schritt in die Normalität. Dies wird dauern und es wird Geduld von Nöten sein.

Sehr viele dürften mittlerweile Fördermittel der NBank erhalten haben. Durchaus positiv was Bund und Länder hier auf den Weg gebracht haben.

Nachfolgend ein interessanter, aktueller Sondernewsletter der NBank:
https://www.nbank.de/Service/News/Sondernewsletter-17.04.2020.jsp

Auch in der Anlage finden Sie ein paar nützliche Dateien bezüglich aktueller Informationen und Unterstützungsmaßnahmen.

Ihnen allen wünschen wir Durchhaltevermögen in einer schwierigen Zeit und vor allem Gesundheit.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über bereits laufende und geplante Darlehensprogramme des Landes Niedersachsen und des Bundes zur Unterstützung von Unternehmen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, aufgrund von Rückfragen zu ergänzenden Hilfsprogrammen neben der Soforthilfe mit Zuschüssen:

  • Niedersachsen-Liquiditätskredit
  • KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
  • KfW-Sonderprogramm 2020

Des Weiteren finden Sie im Anschluss Hinweise bzgl. Hilfestellungen bei der Antragsstellung für die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (Zuschuss).

Niedersachsen-Liquiditätskredit
Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat im heutigen Nds. Ministerialblatt eine Richtlinie über die Gewährung von Darlehen zur Unterstützung von Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe zur Bewältigung der Corona-Pandemie veröffentlicht (siehe Anlage). Diese bildet die Grundlage für den sog. Niedersachsen-Liquiditätskredit, auf den wir Sie u. a. in der Euro-Office Info vom 20.03.2020 hingewiesen haben, und tritt zum 31.12.2020 außer Kraft.
Eine Antragsstellung für diesen Kredit ist bereits seit dem 25. März 2020 über das Kundenportal der NBank möglich. Es sind im Wesentlichen folgende Eckpunkte zu beachten:

  • Ziel: Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (d. h. Nutzung des Darlehens zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie zur Finanzierung von Betriebsmitteln)
  • Antragsteller: KMU und Angehörige der Freien Berufe mit
    – weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und
    – Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro
    Hinweis: Auch Start-ups, die jünger als 5 Jahre sind, können unterstützt werden (vgl. NBank-Merkblatt, Stand 31.03.2020, 15 Uhr – Direktlink: Protected linkätter/Merkblätter-Allgemein/Merkblatt-Hilfsangebote-für-Unternehmen-in-der-Coronakrise.pdf).
  • Grundvoraussetzung: Liquiditätsengpass durch die Corona-Krise (d. h. Das Programm greift nicht für Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die vor dem 31.12.2019 Voraussetzungen dafür erfüllten)
  • Darlehenshöhe: mind. 5.000 Euro und max. 50.000 Euro (Auszahlung zu 100 %)
    (Hinweis: Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, jedoch darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.)
  • Laufzeit: 10 Jahre

Weitere Informationen gibt bei Interesse die beigefügte Richtlinie bzw. die Website der NBank: Protected link. Ansprechpartner dort sind erreichbar unter der Tel.: 0511 / 300 31-333 bzw. per E-Mail: beratung@nbank.de.

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Des Weiteren hat die Bundesregierung am Montag (06.04.2020) einen umfassenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand beschlossen. Dieser wird zu 100 % aus Garantien des Bundes abgesichert und zeitnah starten (d. h. nach Genehmigung der EU-Kommission). Die Kreditbewilligung erfolgt dann ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank oder die KfW.
Für dieses Darlehen sollen folgende Eckpunkte gelten:

  • Ziel: Schnelle Unterstützung von Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind
  • Finanzierung für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Antragsteller: Mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die mind. seit 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind
  • Grundvoraussetzung: Erwirtschaftung eines Gewinns im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre
  • Darlehenshöhe: Kreditvolumen pro Unternehmen max. 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    – max. 500.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
    – max. 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
  • Laufzeit: 10 Jahre

Nähere Hinweise stehen auf der Website der KfW-Bank bereit: Protected link bzw. Protected link.

KfW-Sonderprogramm 2020
Darüber hinaus können weiterhin die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des sog. KfW-Sonderprogramms genutzt werden (siehe u. a. Euro-Office Info vom 25.03.2020). Dieses richtet sich bekanntlich sowohl an kleine, mittelständische Unternehmen als auch an Großunternehmen und wird über folgende Programme umgesetzt:

  • KfW-Unternehmerkredit
    (für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind; siehe Protected link)
  • ERP-Gründerkredit – Universell
    (für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind; siehe Protected link)
  • Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“
    (für große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW-Bank; siehe Protected link)

Niedersachsen-Soforthilfe Corona – Hinweise zur Antragsstellung
Abschließend möchten wir aufgrund häufiger Rückfragen zur Antragsstellung für die Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes (Zuschuss) darauf hinweisen, dass die Oldenburgische Industrie und Handelskammer für Antragsstellende eine Erklärhilfe bzw. ein Klick-Tutorial erstellt hat. Dieses erläutert Schritt für Schritt das Antragsformular der NBank und wie dieses auszufüllen ist.
Das Tutorial steht auf folgender Website zur Verfügung: Protected link.
Außerdem weist die NBank darauf hin, dass die Hotline bei Fragen zum Antragsverfahren aktuell durch die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Niedersachsen unterstützt wird. Antragsstellenden wird daher empfohlen, sich bei Fragen hier möglichst an den regionalen Ansprechpartner zu werden.

Die Kontaktdaten finden Sie unter Protected link.
Beigefügt finden Sie ferner eine aktualisierte Fassung der FAQs zum Programm (Stand 08.04.2020, 11 Uhr).

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Schneverdingen tut sich was… Um alle Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu versorgen, hat sich Kommune Inklusiv Schneverdingen etwas tolles ausgedacht.

Alle Betriebe jeglicher Art haben hier Gelegenheit sich auf dieser Plattform einzutragen. Öffnungszeiten, Liefermöglichkeiten, Dienstleistungen etc. dürfen hier notiert werden.

Bitte nutzen sie diese Möglichkeit, damit Informationen und Angebot noch reichhaltiger werden.

Hier geht’s zur Website →
https://www.svd-inklusiv.de/aktuelles/was-geht-bei-wem

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

schwere Zeiten für die meisten Selbstständigen liegen zum Teil hinter uns aber zum großen Teil noch vor uns. In regelmäßigen Abständen gibt es Mails von Bund und Land zu Förderprogrammen.

Sehr zu empfehlen ist eine Anmeldung zum Newsletter der NBank unter www.nbank.de/_NEWSLETTER/Newsletter-Anmeldung.jsp

Das neue Soforthilfeprogramm des Bundes steht ab morgen, d. 01. April zum Abruf bzw. zur Antragstellung bereit.

Informationen der NBank sind unter diesem Link zu finden https://www.nbank.de/umrp/t/review/3A5SN.3YURW.B775DC08393092E78FA9BBBBFB3CC5DB/

Hierbei ist zu beachten, dass eine Zusammenführung mit dem niedersächsischen Programm stattgefunden hat. Eine Antragstellung ist zu empfehlen, da die Leistungen höher als die des Landes sind. Für genauere Informationen ist ein detailliertes Schreiben der IHK Lüneburg am Ende dieser Mail angehängt. Desweiteren im Anhang eine Pressemitteilung des BMWi.

In eigener Sache noch ein Punkt zu den verlosten Gutscheinen des HGV zur Hauptziehung des Weihnachtsgewinnspiels. Diese Gutscheine sind alle mit einem Gültigkeitsdatum 31.03.2020 ausgezeichnet. Wir möchten Sie alle bitten diese Gutscheine auch in den kommenden Monaten problemlos entgegen zu nehmen.

Eine Einreichung zur Gutschrift wie gewohnt bleibt selbstverständlich gewährt.